Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Scherer GmbH im Geschäftsverkehr mit Unternehmen
§ 1 Vertragsabschluss, Preise
1. Unsere AGB haben gegenüber widersprechenden/ergänzenden AGB des Bestellers stets Vorrang.
2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn innerhalb von zwei Wochen die Bestellung schriftlich bestätigt oder die Ware an den vom Besteller angegebenen Ort versendet wird.
3. Unsere Preise gelten immer in € ab Werk/Lager zzgl. der gesetzlichen MwSt.. Anfallende Kosten für Verpackung, Versand, Transport, Zoll, Gebühren und öffentliche Abgaben werden gesondert berechnet. Bei Kleinstaufträgen unter 300 € netto wird eine Bearbeitungspauschale von 25 € netto berechnet.
4. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als vier Monaten dürfen wir zwischenzeitig eingetretene Kostensteigerungen für Beschaffung, Herstellung, Lieferung etc. verhältnismäßig entsprechend deren Anteil am Gesamtpreis an den Besteller weitergeben.
§ 2 Lieferzeiten, Lieferverzug
1. Von uns angegebene Lieferzeiten sind ohne schriftliche, ausdrückliche Vereinbarung stets unverbindlich.
2. Unverschuldete Betriebsstörungen (z. B. Streik etc.) bei uns oder unseren Vorlieferanten oder von uns beauftragten Transportpersonen verlängern alle Lieferzeiten in angemessenem Umfang.
3. Bei Annahmeverzug des Bestellers werden eventuell anfallende Kosten in Rechnung gestellt.
§ 3 Versand, Gefahrübergang, Versicherung
1. Sofern die Versandart nicht vorgeschrieben ist, steht diese in unserem freien Ermessen.
2. Ein Versand erfolgt stets für Rechnung und auf Gefahr des Bestellers. Entscheidend für Gefahrübergang und Einhaltung von Lieferfristen ist die Übergabe an die Transportperson.
3. Sofern nichts anderes vereinbart, wählt der Lieferer Verpackung und Versandart nach bestem Ermessen. Auf schriftliches Verlangen des Bestellers wird die Ware zu seinen Lasten gegen Bruch-, Transport- und Feuerschaden versichert.
4. Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche bei Transportschäden ist der Frachtbrief mit Schadensvermerk und Unterschrift des Fahrers unverzüglich an den Lieferer zu senden.
§ 4 Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
1. Zahlungen haben, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug auf eines unserer angegebenen Konten zu erfolgen. Neukunden bitten wir um Vorkasse.
2. Dem Besteller steht kein Zurückbehaltungsrecht zu, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung durch den Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erklärt werden.
3.Tritt nach Vertragsabschluss eine erhebliche Gefährdung des Anspruchs auf das uns zustehende Entgelt ein, so können wir Vorauszahlungen oder Sicherheiten binnen angemessener Frist fordern und unsere Leistung bis zur Zahlung verweigern.
4. Geleistete Zahlungen werden auf die jeweils ältere Forderung verrechnet, auch wenn die Zahlung auf bestimmte bezeichnete Waren erfolgt.
§ 5 Gewährleistung, Verjährung, Haftungsausschluss
1. Die Gewährleistung regelt sich grundsätzlich nach ZGB.
2. Mängelansprüche verjähren bei neuen Gegenständen in 12 Monaten ab Gefahrübergang.
3. Der Kauf gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Die Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt, einschließlich des verlängerten Eigentumsvorbehaltes, sofern dieses Recht nach den Gesetzen des betreffenden Landes besteht. Gegebenenfalls müssen entsprechende Vereinbarungen getroffen werden.
2. Das gleiche gilt für Lieferungen außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verkaufsbedingungen, sofern ein Eigentumsvorbehalt bzw. ein verlängerter Eigentumsvorbehalt in dem Lande, wo sich die Ware zur Zeit der Geltendmachung befindet, rechtlich möglich ist. Andernfalls ist der Besteller verpflichtet, dem Lieferer alle Rechte zu verschaffen, welche die Gesetzgebung im Lande des Lieferers zur Sicherung der Ansprüche vorsieht.
§ 7 Materialbereitstellungen, Sonderanfertigungen, Schutzrechte
1. Sind Materialien vom Besteller zu liefern, sind diese auf seine Kosten und seine Gefahr mit einem angemessenen Mengenzuschlag von mindestens 10% rechtzeitig und in einwandfreier Beschaffenheit an unseren jeweilig vereinbarten Produktionsstandort zu liefern.
2. Sofern wir eine Ware nach Mustern, Modellen, Konstruktionszeichnungen oder anderen Angaben des Bestellers herstellen, haften wir nicht für Fehler einschließlich der Funktion, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen/Gegenstände ergeben.
3. Bei Sonderanfertigungen/Sonderfarben behalten wir uns Mengenabweichungen von ±10% vor.
4. Alle im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen (z. B. Entwürfe, Konstruktionszeichnungen, Kalkulationen etc.) dürfen nur mit unserer schriftlichen Genehmigung an Dritte weitergegeben werden.
5. Der Besteller haftet uns gegenüber für die Freiheit der nach seinen Vorgaben gefertigten Leistungen von Schutzrechten Dritter und stellt uns bei deren Verletzung von der Haftung frei und hat uns im Falle eines Regresses den entstandenen Schaden zu ersetzen.
§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, salvatorische Klausel
1. Erfüllungsort ist der Standort des Lieferwerkes.
2. Gerichtsstand ist nach Wahl des Lieferers der Standort des Lieferwerkes, der Firmensitz oder der Sitz des Bestellers.
3. Es gilt das Recht des Landes, in dem das Lieferwerk seinen Standort hat
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.
§ 9 Schlussbestimmungen
Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Scherer GmbH / Srl
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Geschäftsführender Gesellschafter: Meinrad Scherer
(2019)