Konformitäten
Zertifizierungen zu Konformitäten von Produkten hinsichtlich Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Normen gehören zu unserem Alltag – wir leben diese Verantwortung gerne und pflichtbewusst. Unsere Zertifikate und Konformitätserklärungen werden regelmäßig durch externe Stellen überprüft und durch uns auf dem aktuellen Stand gehalten.
Die Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, erfüllen die Voraussetzungen gemäß Art. 15 der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004. Alle Erzeugnisse erfüllen zudem die Anforderungen zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe gemäß REACh-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) und zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikkomponenten gemäß RoHS-Richtlinie 2011/65/EU bzw. 2015/863/EU (Restriction of the use of certain Hazardous Substances).
Die Linie Logiline entspricht den Anforderungen der SGL-Norm, welche heute in der GS1 integriert ist. Die Linie Newbox entspricht den Anforderungen der DIN-Norm oder umgangssprachlich der Euro-Norm. Unsere Prozesse sind nach ISO 9001:2015 optimiert.
Die aufgeführten Unterlagen finden Sie teilweise im Downloadbereich. Benötigen Sie weitere Informationen oder Dokumente? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Konformitätserklärung (EU) Nr. 10/2011 |
|
Konformitätserklärung (EU) Nr. 10/2011 - NBC 64 |
|
ISO-Zertifikat 9001:2015 |